Eine einmalige oder eine regelmäßige Zustiftung zum Stiftungsvermögen der „Diakonie-Stiftung Emsland-Bentheim“ bedeutet eine stetige und wertbeständige Unterstützung. Sie vergrößern damit die Möglichkeit, langfristig lokale diakonische Projekte in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim zu finanzieren. Oftmals können diese Projekte nicht kostendeckend angeboten werden und müssten ohne weitere finanzielle Mittel eingestellt werden.
Immer mehr Menschen unterstützen die Arbeit des Diakonischen Werkes regelmäßig. So geben sie Ratsuchenden, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder wirtschaftlichen Zustandes auf die Beratung, Begleitung und Unterstützung anderer angewiesen und für die andere, insbesondere staatliche Hilfen, nicht, noch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen die Möglichkeit der Hilfe zur Selbsthilfe sowie der Integration und sozialen Teilhabe.
Mit Zustiftungen langfristig helfen
Durch eine Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der „Diakonie-Stiftung Emsland-Bentheim“ zugeführt. Das Stiftungsvermögen ist der finanzielle Grundstock der Stiftung. Er darf nicht angetastet werden und ist dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Durch die Anlage des Stiftungsvermögens werden jährliche Erträge erzielt. Ausschließlich diese Erträge werden für die satzungsgemäßen Ziele der „Diakonie-Stiftung Emsland-Bentheim“ eingesetzt. Auf diese Weise trägt Ihre Zustiftung Jahr für Jahr dazu bei, die Hilfs- und Beratungsangebote sicherzustellen und sozial benachteiligten Menschen dauerhaft zu helfen.
Wer kann zustiften?
Zustiften können sowohl natürliche als auch juristische Personen und damit in den Genuss der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber vorsieht, kommen. Zustiften ist auch dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer größeren Summe dauerhaft sozial engagieren möchten. Mit Ihrer Zustiftung können Sie mit einem geringeren eigenen Aufwand sinnvoll, wirksam und nachhaltig Gutes bewirken.
Steuerliche Vorteile einer Zustiftung an die „Diakonie-Stiftung Emsland-Bentheim“
Gemeinnützige sowie kirchliche Stiftungen und Organisationen, kirchliche Körperschaften und Vereine sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Erbschaften und Vermächtnisse oder Schenkungen kommen damit in voller Höhe dem gemeinnützigen Zweck zugute. Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen bringen bereits zu Lebzeiten steuerliche Vorteile für den Stifter mit sich.
Die „Diakonie-Stiftung Emsland-Bentheim“ dient steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Eine Zustiftung kann daher innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Gesamtsumme von einer Million Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden.
Gerne stellen wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Bitte vermerken Sie hierzu Ihren Namen sowie Ihre vollständige Adresse auf der Überweisung. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Bei Fragen und Anregungen rund um die Diakonie-Stiftung Emsland-Bentheim wenden Sie sich bitte an:
Ev.-luth. Kirchenamt Meppen
- Diakonie-Stiftung Emsland-Bentheim -
Hüttenstraße 12
49716 Meppen
Für Anfragen per E-Mail oder Telefon, steht Ihnen Herr Gützlaff (daniel.guetzlaff@evlka.de / 05931/4909-50) im Ev.-luth. Kirchenamt Meppen gerne zur Verfügung.
Stiftungskonto:
Ev.-luth. Kirchenamt Meppen
IBAN: DE95 5206 0410 0000 0067 34
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank Kassel
Verwendungszweck: Zustiftung Diakonie-Stiftung